Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.03.2011 - 9 U 81/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Nebenpflichten eines Frachtführers. Kausalität eines Schadens bei Nebenpflichtverletzung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch i.R.e. Frachtauftrags wegen verdorbener Clementinen besteht bei ausdrücklicher Bezeichnung des Frachtauftrags als "temperaturgeführtem Transport"; Pflichten des Frachtführers zur Kontrolle der Temperatur der Ware
- tis-gdv.de
- rabüro.de
Zur Kontrollpflicht des Frachtführers hinsichtlich der Temperatur der Ware
- ra.de
- cisg-online.org
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 249; CMR Art. 17
Vertragliche Nebenpflicht eines Frachtführers beim Transport von Clementinen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; CMR Art. 17
Pflichten des Frachtführers zur Kontrolle der Temperatur der Ware - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Nebenpflichten des Frachtführers zur Temperaturkontrolle bei temperaturgeführten Gütern
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 19.05.2010 - 5 O 46/08
- OLG Karlsruhe, 24.03.2011 - 9 U 81/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 864
- VersR 2011, 1546
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.04.2007 - VII ZR 123/06
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung von Vorbringen im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2011 - 9 U 81/10
Die Ausführungen der Klägerin zum Kühlschlauch stellen eine bloße Ergänzung und Erläuterung des erstinstanzlichen Vorbringens dar, die stets zulässig sind (vgl. nur BGH, NJW-RR 2007, 1170). - BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77
Klage auf Zahlung von Frachtlohn - Gegenanspruch auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2011 - 9 U 81/10
Ansprüche wegen einer solchen Nebenpflichtverletzung kommen mithin neben der CMR in Betracht (vgl. nur BGH, VersR 1979, 276). - OLG München, 03.05.1989 - 7 U 6078/88
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2011 - 9 U 81/10
Vor diesem Hintergrund ist angesichts des verderblichen Guts aus Sicht eines verständigen Empfängers auch der Hinweis, dass der Fahrer während der Verladung zu kontrollieren habe, ob die Ware eine entsprechende Temperatur aufweist, als echte, vertragliche Nebenpflicht einzustufen (ebenso OLG München, TranspR 1991, 61, 62).